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Wichtig
Wenn Sie sich Ihre Tutorentätigkeit als Tutorenpraktikum im Bachelor- oder Masterstudiengang anrechnen lassen wollen, so gehen Sie bitte innerhalb der ersten beiden Vorlesungswochen mit dem entsprechenden Anmeldeformular für das Modul zu Ihrem Dozenten und lassen Sie diesen das Formular als Prüfer unterschreiben. Am Ende Ihrer Tutorentätigkeit ist ein Bericht beim Prüfer abzugeben. Natürlich können Sie das Tutorenpraktikum nicht nur am Mathematischen Institut ablegen. Auch wenn Sie bei einer Veranstaltung an einem der anderen mathematischen Institut der Uni Bonn als Tutor arbeiten, können Sie dies als Tutorenpraktikum anrechnen lassen. Gehen Sie auch in diesem Fall bitte innerhalb der ersten beiden Vorlesungswochen mit dem entsprechenden Anmeldeformular für das Modul zu Ihrem Dozenten und lassen Sie diesen das Formular als Prüfer unterschreiben. Sollten Sie bei einer mathematischen Veranstaltung tutorieren, die nicht von einem Dozent der Bonner Mathematik durchgeführt wird, so wenden Sie sich bitte frühzeitig (d.h. vor Vorlesungsbeginn) an den zuständigen Praktikumskoordinator (im Bachelor: Dr. Michael Welter; im Master: Dr. Beate Pfistner). Auch Veranstaltungen wie z.B. Mathematik für Chemiker oder in der VWL können häufig als Tutorenpraktikum anerkannt werden. Es wird dann allerdings in Prüfer innerhalb der Bonner Mathematik gesucht. Infos für bereits am Institut beschäftigte Tutoren.Im Raum 0.028 existieren Postfächer für studentische Hilfskräfte, die keinen Arbeitsplatz am Institut haben. Bitte schauen Sie dort regelmäßig rein! Im Intranet der Verwaltung der Uni Bonn findet man die Hilfskraftrichtlinien, Informationen zu Nebentätigkeit, Urlaubsanspruch und ähnliches von der Abteilung 3.4 und HIWI-Komfort (PDF-Dokument, mit dem sich Brutto/Netto und Urlaubsanspruch berechnen lässt) der Abteilung 3.1.)
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